Der unversicherte Bereich der Notdurft umfasst den gesamten Aufenthalt in der Toilette.
Auf die Handlungstendenz des Versicherten kommt es für die Abgrenzung zwischen eigen- und fremdwirtschaftlichen Risikobereichen nicht an. Eine besondere Gefahrenquelle wird durch eine schwere Stahltür nicht begründet.
Nach …
Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga …