Mittäterschaft erfordert nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt1.
Mehrere können eine Tat sogar dann gemeinschaftlich begehen, wenn sie einander nicht kennen…