Ein Klageerzwingungsantrag muss den entscheidungserheblichen Sachverhalt eigenständig, in sich geschlossen und nachvollziehbar darstellen. Die bloße Übernahme umfangreicher Ermittlungsakten genügt den Anforderungen des § 172 Abs. 3 StPO nicht.
So hat das Oberlandesgericht Koblenz – wie bei den Oberlandesgerichten aufgrund der …









