Eingruppierung eines als Fachleiter eingesetzten Gymnasiallehrers – und die vorläufige Haushaltsführung des Landes

Berlin, Rotes Rathaus

Die Höhergruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte richtet sich nach den beamtenrechtlichen Beförderungsvoraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes. Solange eine fiktive Beförderung wegen fehlender laufbahn- oder haushaltsrechtlicher Voraussetzungen nicht möglich wäre, besteht auch kein Anspruch auf Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe.

In dem aktuell vom …