Ein Beamter kann eine Versetzung nicht allein mit einer selbst herbeigeführten Verlagerung seines Lebensmittelpunkts begründen. Stehen dienstliche Belange – insbesondere ein erheblicher Personalmangel – entgegen, darf der Dienstherr die Freigabe zur Versetzung verweigern.
Der Wunsch, den Lebensmittelpunkt an die Nordseeküste …
