Für die Zuordnung einer Gemeinde oder eines Gemeindeteils zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden ist eine bis in die Gegenwart nachweisbare kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition erforderlich. Fehlt ein entsprechender Nachweis, ist eine Zuordnung rechtswidrig.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat …

