Entgeltlich vermarktete Testsiegel für Ärzte unterliegen als gesundheitsbezogene Werbung besonders strengen Anforderungen an Transparenz und Aussagekraft. Lassen Testverfahren oder Siegel die tatsächlichen Grundlagen der Bewertung nicht hinreichend erkennen, kann eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegen.
Der Bundesgerichtshof hat die …
