Keine Anrechnung der Fluggastrechte-Entschädigung auf den Reisepreisrückzahlungsanspruch

Der Rückzahlungsanspruch des Reisenden nach wirksamer Kündigung eines Pauschalreisevertrags stellt keinen Schadensersatzanspruch dar und unterliegt daher nicht der Anrechnungspflicht. Eine vom Luftfahrtunternehmen geleistete Ausgleichszahlung ist auf den Reisepreisrückzahlungsanspruch nicht anzurechnen, da beide Ansprüche unterschiedliche Interessen ausgleichen. Wirksame Kündigung des Pauschalreisevertrags …