Der Anspruch eines Ratsmitglieds auf Ersatz der Auslagen nach § 39 Abs. 5 Satz 1 NGO umfasst keine Rechtsanwaltskosten, die dem Ratsmitglied als Privatperson wegen der Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs gegenüber der Presse entstanden sind.
Es spricht vieles dafür, dass die …