Die parlamentarischen Kontrollrechte eines Untersuchungsausschusses haben nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Sigmaringen regelmäßig gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung das größere Gewicht.
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 LDSG sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die speichernde …
Das war das Verwaltungsrecht