Ein Hotelbetreiber haftet für Schäden an einem Gästefahrzeug, das auf dem Hotelparkplatz durch einen abbrechenden Ast beschädigt wird. Die Stellplatzüberlassung unterliegt dem Mietrecht, sodass die verschuldensunabhängige Mängelhaftung greift. Rechtslage bei Überlassung eines Hotelstellplatzes Der Beherbergungsvertrag ist im besonderen Schuldrecht des …