
Die gerichtliche Überprüfung der Bestimmung eines sicheren Herkunftsstaates durch Rechtsverordnung setzt eine hinreichend begründete und entscheidungserhebliche Vorlage voraus. Dabei sind nach § 77 Abs. 5 AsylG die Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG entsprechend zu …