1. Erhalten Reisende statt der gebuchten eine andere Kabinenkategorie, so liegt ein Reisemangel vor, der vorliegend zu einer Minderung i.H.v. 10% des Reisepreises berechtigte. 2. Eine an Bord zu zahlende Servicegebühr ist vom Reiseveranstalter zu erstatten, sofern der Reiseveranstalter auf …