Bei der Prüfung, ob ein Betrieb nicht mehr als 20 Beschäftigte hat und deshalb die Lohnsummenregelung des § 13a ErbStG a.F. nicht greift, zählt der im Zeitpunkt seines Todes angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer mit. Teilzeitbeschäftigte werden ebenfalls nach Köpfen und nicht anteilig …
Tag: 7. November 2026
Erbenermittlung als Amtspflicht: Kein Vorbehalt für Nachlassgerichte
Ersucht das Grundbuchamt gemäß § 82 Abs. 2 GBO das Nachlassgericht um Erbenermittlung, darf das Nachlassgericht die Durchführung nicht mit dem Einwand der Subsidiarität verweigern oder von der Grundbuchamt die Darlegung bereits ausgeschöpfter eigener Ermittlungsmaßnahmen verlangen. Die §§ 157 ff. …