Artenschutzrechtliche Einwände stehen der Genehmigung eines Windparks nicht entgegen, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen vorgesehen sind oder eine rechtlich tragfähige Ausnahme vorliegt. Ein fachlich diskutiertes Meideverhalten von Fledermäusen begründet für sich genommen keine unzureichende Berücksichtigung des Artenschutzes.
Der Bau von elf Windenergieanlagen …






































