Grundsätzlich entfällt unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen Beschwer die Beschwerdebefugnis grundsätzlich dann, wenn sich der den Beschwerdeführer belastende Hoheitsakt nach oder sogar schon vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erledigt1.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine …