Ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch liegt vor, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB). Das Aufgeben der Tat setzt den Entschluss voraus, auf deren Durchführung im Ganzen …
Schlagwort: unbeendeter Versuch
Der fehlgeschlagene Versuch – und der Rücktrittshorizont
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht …
Das leergeschossene Pistole – und der Rücktritt vom versuchten Mord
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält. Wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung in …
Der gleichgültige Täter – und der Rücktritt vom Mordversuch
Für die Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch und damit für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten seinerseits konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält 1. Macht …
Der fehlgeschlagene Versuch – und die Korrektur des Rücktrittshorizont des Täters
Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen mit der Folge, dass ein strafbefreiender Rücktritt ausscheidet, wenn der Täter nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung …
Beendeter oder unbeendeter Versuch – und die Frage des Rücktritts
Urteilsgründe weisen insoweit einen Erörterungsmangel auf, als sich aus ihnen nicht ergibt, ob der Angeklagte strafbefreiend zurückgetreten ist.
So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Wertung des Landgerichts, es habe ein beendeter Versuch vorgelegen, ist nicht belegt. …
Freiwilliger Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch?
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht …
Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht …
Rücktritt vom Versuch – und der Rücktrittshorizont
Maßgeblich für die Annahme eines beendeten Versuchs (hier: des Totschlags) ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung1.
Dabei liegt ein beendeter Versuch bereits dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst …
Rücktritt vom Versuch – und seine Freiwilligkeit
Der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB steht es nicht von vornherein entgegen, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt.
Entscheidend …
Rücktritt vom unbeendeten Versuch – nach Zielerreichung
Ein freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten und nicht fehlgeschlagenen Versuch scheidet nicht deswegen aus, weil der Angeklagte sein außertatbestandliches Handlungsziel (hier: seine Flucht ungehindert fortsetzen zu können) erreicht hat.
Der Umstand, dass ein Täter sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat, schließt einen …
Rücktritt vom Versuch – und das Vorstellungsbild des Täters
Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont.
- Ein unbeendeter Versuch eines Tötungsdelikts, bei dem allein der Abbruch der begonnenen Tathandlung zum
Korrektur des Rücktrittshorizonts
Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen können zur Prüfung der zur “Korrektur des Rücktrittshorizonts” entwickelten Grundsätze1 drängen.
Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar …
Rücktritt – vom beendeten oder unbeendeten Versuch?
Für die Frage, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich darauf an, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont1).
Danach liegt ein unbeendeter Versuch vor, wenn der Täter …
Rücktritt vom versuchten Mord – und der Rücktrittshorizont
Der Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt1.
Entscheidend ist, ob der Täter zu …
Strafbefreiender Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht …
Rücktritt vom unbeendeten Versuch
Der Versuch der Tat ist unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist. In Fällen unbeendeten Versuchs genügt bloßes Aufgeben weiterer Tatausführung und Nichtweiterhandeln, um die strafbefreiende Wirkung des Rücktritts zu erlangen. Abzugrenzen sind die Fälle …
Beendeter oder unbeendeter Tötungsversuch?
Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont. Bei einem Tötungsdelikt liegt demgemäß ein unbeendeter Versuch vor, bei dem allein der Abbruch …
Rücktritt vom versuchten Totschlag – und der zwischenzeitliche Herzinfakt
§ 24 Abs. 1 StGB ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Vollendung mangels tatbestandsmäßigen Erfolges ausbleibt. Die Vorschrift ist vielmehr auch dann anwendbar, wenn zwar ein tatbestandsmäßiger Erfolg eintritt, dieser jedoch nicht kausal auf die Angriffshandlung des Täters …
Rücktritt vom erfolgreichen Versuch
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder (subjektiv) die Vollendung nicht mehr für möglich …
Der fehlgeschlagene Versuch – und die subjektive Sicht des Täters
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine …
Der fehlgeschlagene Versuch – bei mehraktigen Geschehen
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn es dem Täter tatsächlich unmöglich ist, den erstrebten Erfolg in unmittelbarem Fortgang des Geschehens noch herbeizuführen, und er dies erkennt1.
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur …
Der fehlgeschlagene Versuch – und der Rücktrittshorizont
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine …
Misslingen des vorgestellten Tatablaufs – und der Rücktrittshorizont
Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in …
Unbeendeter Versuch – und die Vorstellung des Täters über die Folgen seines Handelns
Für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hielt1 oder sich – nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu …
Der fehlgeschlagene Versuch – und die Vorstellung des Täters
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr …
Fehlschlag und Rücktritt
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr …
Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht …
Der fehlgeschlagene Versuch
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht …
Rücktritt vom Versuch – und der Fehlschlag
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt.
Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem …
Innere Hemmungen – und der Rücktritt vom Versuch
Stehen äußere Umstände einer Tatvollendung nicht entgegen, kann es gleichwohl an der Freiwilligkeit des Abbruchs der weiteren Tatausführung fehlen, wenn willensunabhängige Tatumstände das Weiterhandeln unmöglich machen.
Solche können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer …
Rücktritt vom Tötungsdelikt
Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont.
Bei einem Tötungsdelikt liegt demgemäß ein unbeendeter Versuch, bei dem allein der Abbruch der …