Spricht das Tatgericht einen Angeklagten – wie hier – teils aus tatsächlichen, teils aus rechtlichen Gründen frei, so ist in den schriftlichen Urteilsgründen zunächst der Anklagevorwurf aufzuzeigen1.
Sodann muss in einer geschlossenen Darstellung dargelegt werden, welchen Sachverhalt das …