Eine unzureichend begründete Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht.
Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines …