Eine in Polen neben der Familienbeihilfe gewährte Zulage für Alleinerziehende ist im Rahmen der Gewährung von (Differenz-)Kindergeld anzurechnen.
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird Kindergeld nicht für ein Kind gezahlt, für das im Ausland Leistungen …