Die maßgeblich auf die Kausalität abstellende Beruhensprüfung im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs – entgegen der Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts1 – auch bei Verletzung von § 243 Abs. 4 StPO nicht um normative Gesichtspunkte zu ergänzen2. Selbst wenn man dies anders sehen wollte, wäre …
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Verständigung im Strafprozess – und die vereinbarte Revisionsrücknahme
Eine Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar1. Es kann offenbleiben, ob sie tauglicher Gegenstand einer Verständigung sein kann2. Denn selbst wenn man eine derartige Gesamtlösung unter Einbeziehung eines anderen Verfahrens für unzulässig hält3, kann dies nicht dazu führen, dass eine entsprechende Erklärung unbeachtlich ist. Dies würde dem Angeklagten seine Stellung …
Gescheiterte Verständigungsgespräche mit der Staatsanwaltsschaft
Gespräche zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, an denen das Gericht nicht beteiligt war, fallen nicht in den Regelungsbereich des § 243 Abs. 4 StPO. Das gilt auch, wenn die Anregung hierzu vom Gericht ausging. In dem hier entschiedenen Fall bat die Verteidigung am 5. Hauptverhandlungstag um ein Verständigungsgespräch. Der …
Verständigungsgespräche – und der Umfang der Mitteilungspflicht
Die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach § 243 Abs. 4 StPO erstreckt sich nur auf solche Erörterungen des Gerichts mit Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Nur zu Beginn der Hauptverhandlung ist die Auskunft nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gegebenenfalls auch darüber …
Verständigungsgespräche – und die Mitteilung hierüber per Aktenvermerk
Ein schriftlicher, an die Verteidiger versandte Vermerk des Gerichts über ein Verständigungsgespräch ersetzt nicht die nach § 243 StPO gebotene Mitteilung in der Hauptverhandlung. In dem hier vom Bundesgerichtshof überprüften Verfahren regte der Vorsitzende am ersten Hauptverhandlungstag ein Gespräch über den weiteren Verfahrensablauf an. Dieses fand nach Schluss der Sitzung …
Verständigungsgespräche – und die Rüge der nicht erfolgten Mitteilung
Um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob verständigungsbezogene – und damit eine Unterrichtungspflicht auslösende – Gespräche stattgefunden haben, muss der Revisionsführer Tatsachen zum Inhalt der Erörterungen vortragen. Es reicht nicht, wenn er lediglich behauptet, es hätten solche Gespräche stattgefunden. Erforderlich ist vielmehr die Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung …
Kein Deal im Strafverfahren – und die unterlassene Negativmitteilung
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, für Rügen, mit denen eine Verletzung von § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO geltend gemacht wird, von Verfassungs wegen eine Ausnahme vom ansonsten geltenden Grundsatz der Unzulässigkeit sogenannter „Protokollrügen“ zu machen, mit denen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift gerügt wird, auf der das Urteil …
Zeitlich beschränkter Ausschluss der Öffentlichkeit – und das währenddessen geführten Verständigungsgespräch
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören1. Auch im hier vom Bundesgerichtshof …
Verständigungsgespräche – und die Mitteilungspflicht
Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten …
Die mit der Staatsanwaltschaft abgesprochene Teileinstellung
Gespräche von Richtern mit der Staatsanwaltschaft über eine Teileinstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung gemäß § 154 Abs. 2 StPO unterliegen den Transparenz- und Dokumentationsregeln des § 243 Abs. 3 StPO. Die Hinweispflicht nach § 243 Abs. 4 StPO betrifft zwar unmittelbar nur Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung, die auf eine …
Darstellungsmängel im Urteil – trotz Deals
An der Annahme eines Darstellungsmangels ändert es nichts, dass dem Urteil eine Verständigung im Sinne von § 257c StPO zugrunde liegt. Die Verständigung darf den Schuldspruch nicht zum Gegenstand haben (§ 257c Abs. 2 Satz 3 StPO). Auch die Pflicht des Tatgerichts zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts bleibt von der …
Rechtsgespräche außerhalb Hauptverhandlung
Die Pflicht zur Mitteilung von Erörterungen nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gilt unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger des Beschwerdeführers keine Verständigung wünschte. Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO …
Unzureichende Dokumentation der Verständigungsgespräche – und das Beruhen des Urteils hierauf
Zwar hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, einen Verstoß gegen Transparenz- und Dokumentationspflichten den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen. Jedoch berührt die Verletzung solcher Regeln grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten. Deshalb kann das Beruhen des Urteils auf einem solchen Verfahrensfehler nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden1. Dies gilt auch bei einer Verletzung der Mitteilungspflicht gemäß …
Verständigungsgespräche – und die Rüge ihrer Nichtmitteilung
Kommt der Vorsitzende seinen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten nur unzureichend nach, muss dies von dem Verteidiger nicht mit einer Anrufung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO zur Erhaltung einer späteren Revisionsrüge beanstandet werden1. Der Angeklagte ist daher mit seiner Rüge in der Revisionsinstanz nicht deshalb präkludiert, weil er es …
Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen
Nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO muss der Vorsitzende zu Erörterungen mit den Verfahrensbeteiligten (§ 212 i.V.m. § 202a StPO), die nach Beginn, aber außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung gewesen ist, in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitteilen. Hierzu zählt zumindest, …
Negativattest bei erfolgten Gesprächen
Die vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung protokollierte Mitteilung „Es wurde festgestellt, dass keine Verständigung im Sinne von § 257c StPO erzielt wurde“ ist nicht deshalb fehlerhaft, weil außerhalb der Hauptverhandlung „direkte Verständigungsgespräche“ stattgefunden haben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Verstöße gegen die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren …
Die verspätete Negativmitteilung
Auch wenn § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nach seinem Wortlaut keinen Zeitpunkt für die Mitteilung vorschreibt, ist in der Regel eine umgehende Information nach dem Verständigungsgespräch geboten1. Der Bundesgerichtshof hier schließt aber aus, dass das Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht. Bei dieser Beruhensprüfung sind Art und Schwere des …
Verständigungsgespräche für Mitangeklagte – und ihre unzureichende Mitteilung
Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der andere Angeklagte im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen1. Dass der Angeklagte bei Kenntnis des konkreten Inhalts des mit dem Verteidiger des Mitangeklagten geführten Verständigungsgesprächs sein Prozessverhalten geändert hätte, wird nicht behauptet und es ist …
Nicht stattgefundene Verständigungsgespräche – und das fehlende Negativattest
Ein Urteil beruht nicht auf einer fehlenden Mitteilung, dass keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben („Negativattest“), wenn es solche tatsächlich nicht gegeben hat1. Erst recht ist ein Beruhen des Urteils auszuschließen, wenn die zutreffende Mitteilung – verspätet – nach der Belehrung des Angeklagten gemäß § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO noch …
Die fehlende Verständigung über Bewährungsauflagen
Verhält sich ein vom Gericht unverändert übernommener Verständigungsvorschlag der Verteidigung, der auf die Verhängung einer Bewährungsstrafe abzielt, nicht zu etwaigen Bewährungsauflagen, kann der solche Auflagen enthaltende Bewährungsbeschluss mit der isolierten Beschwerde nach § 305a Abs. 1 StPO nicht mit der Begründung angefochten werden, die Erteilung von Bewährungsauflagen sei „absprachewidrig“. Die …