Die Strafzumessung und die Wahl des Strafrahmens sind allerdings grundsätzlich Grund der Sache des Tatgerichts, Hauptverhandlung die dessen wesentlichen Aufgabe beund es ist, auf entlastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen.
Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur …