Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht gleichgestellt

Eingetragene Lebenspartner stehen derzeit in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes weder hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung noch bezüglich der Rentenberechnung Ehegatten gleich. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der 1954 geborene, im öffentlichen Dienst beschäftigte Kläger ist Lebenspartner in einer eingetragenen …