Die für den 6. September in Aachen geplante diesjährige „KRACH Parade“ stellt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen keine unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Versammlung dar.
Die „KRACH Parade Aachen“ soll nach dem Willen des Veranstalters am 6. September 2025 …






