Die Erhebung von Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Schmutzwasser sowie von Niederschlagswasser durch die Landeshauptstadt Potsdam war bezogen auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 nicht rechtmäßig.
Gegenstand der drei vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Verfahren waren …







