Besteht nach der Abfallsatzung einer Gemeinde kein Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung wegen eigener Verwertungsmöglichkeiten, so erfordert dies eine eigene gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von zumindest 50 qm je …
