Einem Arzt sind Äußerungen eines von ihm auf seiner Website betriebenen Chatbots zuzurechnen, in denen dem Arzt unberechtigterweise Facharztbezeichnungen zugeschrieben werden.
So hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm eine GmbH verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Facharztbezeichnungen zu verwenden. Das Verfahren behandelt …
