Dem Herausgabeverlangen eines Grundstückseigentümers kann eine übernommene Baulast nicht entgegengehalten werden.
So hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm die beklagte Stadt Löhne verurteilt, den in ihrem Besitz befindlichen Teil des Grundstücks in Löhne, der derzeit als Parkplatz genutzt wird, von Gegenständen …









