Der Weg von einer im häuslichen Bereich gelegenen Toilette zurück zum Homeoffice-Arbeitsplatz ist kein versicherter Betriebsweg und begründet keinen Unfallversicherungsschutz nach § 8 Abs. 1 SGB VII. Außerhalb des räumlich abgegrenzten Arbeitszimmers verbleibt der häusliche Bereich in der Risikosphäre des …