Mit der Nachfrageobliegenheit des Klägers bei ausbleibender Vorschussanforderung des Gerichts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Grundsätzlich kann der Kläger zwar die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten. Er muss den Vorschuss nicht von sich aus berechnen und mit der Klage …

