Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht und die Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung erheblich beeinträchtigt, stellt einen Fehler der Mietsache im Sinne des § 537 BGB dar und berechtigt den Mieter zur Minderung des Mietzinses. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter …