MPU-Verfahren: Fehlerhafte Aktenübersendung geht zu Lasten der Behörde

Übermittelt die Fahrerlaubnisbehörde an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung Unterlagen, die einem gesetzlichen Verwertungsverbot unterliegen, und stützt sich das daraufhin erstellte medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) maßgeblich auf diese unverwertbaren Informationen, ist das Gutachten insgesamt nicht als Grundlage der Eignungsbeurteilung verwertbar. Der Betroffene …