Abschleppen nach geänderter Parkregelung

Der Fahrzeugführer parkte sein Fahrzeug im vorliegenden Fall rechtmäßig, nachträglich entstand aber eine Situation, wonach er rechtswidrig parkte. Diese Änderung der Verkehrslage kündigte die Behörde nicht früh genug an.Es gibt allerdings keinen Vertrauensschutz dafür, dass ein zunächst rechtmäßiges Dauerparken an …