Einkommensteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen – und die Strafzumessung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen bei auf verdeckten Gewinnausschüttungen beruhenden Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehungen durch Gesellschafter einer juristischen Person die Gesellschafter “bei der Ausurteilung der korrespondierenden Einkommensteuerhinterziehung – wegen der hier gebotenen Gesamtbetrachtung der Steuerhinterziehungen – strafzumessungsrechtlich so behandelt werden, …

Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung – und die drohende Haftungsinanspruchnahme

Für den Bundesgerichtshof begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, zugunsten der Angeklagten deren drohende Inanspruchnahme in Millionenhöhe seitens der Steuerbehörden wegen der verfahrensgegenständlichen Steuerhinterziehungstaten zue erwägen.

Allerdings kommt eine strafmildernde Berücksichtigung einer möglichen Heranziehung gemäß § 71 AO nur dann in …

Gesamtstrafenbildung – und die zwischenzeitlich erledigte Vollstreckung einer Geldstrafe

Die zwischenzeitlich erledigte Vollstreckung einer Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe führt nicht zu einem nachträglichen Entfallen der Zäsurwirkung des zugrunde liegenden Strafbefehls.

Insoweit ist in der neuen Hauptverhandlung die Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung …

Abwertende Äußerung über das Tatopfer – zulässiges Verteidigungsverhalten in der Strafzumessung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Zeugen und Mittäter betreffende Angaben nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen1.

Daher dürfen auch Äußerungen über …

BTM-Handel – und das Gewinnstreben

Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt1.

Berücksichtigt daher das Gericht strafschärfend ein Handeln aus “reiner Gewinnsucht” des Dealers, stellt dies einen …