Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie …
Schlagwort: Strafzumessung
Minder schwerer Fall – und der gleichzeitig gegebene gesetzlich vertypte Milderungsgrund
Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist – wie hier gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB – auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung …
Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung
Die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden unerledigten Vorverurteilung entfällt nicht, wenn in der neuen oder einer früheren Gesamtstrafenentscheidung gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von der Einbeziehung abgesehen wurde1. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7. Dezember 2016 – 1 StR …
Einzelfreiheitsstrafe + Einzelgeldstraf = Gesamtfreiheitsstrafe?
Ob beim Zusammentreffen einer Einzelfreiheitsstrafe mit Einzelgeldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird oder eine Geldstrafe oder Gesamtgeldstrafe selbstständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts1. Dabei hat das Gericht unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob …
Geldbuße gegen eine juristische Person – und ihre Bemessung
Die Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft nach § 30 OWiG soll sich daran orientieren, wie die Tat der Leitungsperson bewertet wird. Die Geldbuße ist danach vor allem nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren Auswirkungen auf …
Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung einer früheren Jugendstrafe
Zäsurwirkung kommt nur solchen Urteil zu, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann1. Dies ist bei einer Verurteilung zu Jugendstrafe wegen der bei getrennter Aburteilung rechtlich ausgeschlossenen Gesamtstrafenbildung nach § 55 …
Bemessung der Einheitsjugendstrafe – und die früheren Verurteilungen
Bei Anwendung von § 31 Abs.2 JGG wird nicht lediglich die Strafe, son-dern das Urteil in die Bildung der Einheitsjugendstrafe übernommen. Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhän-gige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt …
Minder schwerer Fall – und der gesetzlich vertypte Milderungsgrund
Sieht das Gesetz einen besonderen Strafrahmen für minder schwere Fälle vor und ist – wie hier gemäß § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB – auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, so muss bei der Strafrahmenwahl zunächst geprüft …
Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber – als Strafschärfungsgrund
Die strafschärfende Erwägung, ein wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verurteilter Asylbewerber habe durch seine Tat das Ansehen der in Deutschland lebenden Asylbewerber stark geschädigt und einer positiven Einstellung der Bevölkerung gegenüber anwesenden Asylsuchenden und anderen Ausländern entgegengewirkt, ist rechtsfehlerhaft. Diese …
Aburteilung mehrerer Beteiligter – und die Strafzumessung
Bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch dasselbe Gericht in demselben Verfahren müssen die jeweiligen Strafmaße in einem sachgerechten, nachprüfbaren Verhältnis zur Strafe anderer Beteiligter stehen1. Auch wenn es keinen allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt2, gilt dies – mit …
Gesamtstrafe – und ihre Bemessung
Die Bemessung der Gesamtstrafe im Rahmen der Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ist im Wege einer Gesamtschau des Unrechtsgehalts und des Schuldumfangs durch einen eigenständigen Zumessungsakt vorzunehmen1. Der Summe der Einzelstrafen kommt nur ein geringes Gewicht zu, maßgeblich …
Allgemeine Strafmilderungsgründe – und der Täter-Opfer-Ausgleich
Liegt ein vertypter Milderungsgrund (hier: des § 46a Nr. 1 StGB) vor und trifft ein derartiger Milderungsgrund mit allgemeinen (nicht vertypten Milderungsgründen) zusammen, so ist im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Strafzumessungstatsachen zunächst – unter Ausklammerung des besonderen Milderungsgrundes …
Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund
Die strafmildernde Berücksichtigung der vom Angeklagten erlittenen Untersuchungshaft kommt zwar nicht im Regelfall1, aber doch dann in Betracht, wenn deren Vollzug für den Betroffenen mit besonderen Nachteilen verbunden ist2. Insoweit ist es auch unter Berücksichtigung der durch § 51 StGB …
Vorsätzliche Tötungsdelikte – und die strafschärfende Tötungsabsicht
Beim vorsätzlichen Tötungsdelikt kann die Feststellung von Tötungsabsicht zu Lasten des Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden. Diese Ansicht möchte zumindest der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertreten, weshalb er jetzt bei den anderen Strafsenaten angefragt hat, ob dem zugestimmt oder an entgegenstehender …
Geständnis – und die Strafzumessung
Bezieht sich ein Geständnis auf bereits anderweitig bewiesene, gar rechtskräftig festgestellte Tatumstände, kommt ihm nur geringes Gewicht zu1. Bleibt es zudem hinter den getroffenen rechtskräftigen Feststellungen zurück, reduziert sich seine strafmildernde Wirkung grundsätzlich weiter. Etwas anderes ergibt sich auch nicht …
Einziehung statt Verfall – und die Strafzumessung
Die Möglichkeit, dass anstelle des vom Landgericht angeordneten Verfalls von Wertersatz eine Einziehung von Wertersatz in Betracht kommt, zieht die Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe nach sich. Denn die auf § 375 Abs. 2 AO gestützte Einziehung hat den …
Vollzogene Untersuchungshaft – und ihre strafmildernde Berücksichtigung
Untersuchungshaft ist, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund; sie wird gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet. Anderes gilt nur in Fällen, in denen der Vollzug von Untersuchungshaft …
Fakultative Strafrahmenverschiebung – und die Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände
Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände. Umstände. Einer revisionsrechtlichen Überprüfung ist die Entscheidung über die fakultative Strafrahmenverschiebung nur eingeschränkt zugänglich; insoweit steht …
Strafzumessung – und die zu erwartende Wirkung der Strafe
Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen in seine Entscheidung einzustellen1. Das Gericht muss daher mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben der Angeklagten zu erwarten sind (§ 46 …
2 x nicht geringe Menge
Bereits wiederholt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ein Strafmilderungsgrund ist. Das Zweifache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet …
Die nicht mehr ganz so geringe Menge
Eine nur geringe Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund1. Diese Strafzumessungserwägung nicht in Widerspruch zu den Feststellungen, ausweislich derer der Grenzwert zur nicht geringen Menge etwa um das 7,8-fache bzw. um das 14-fache überschritten war. Bundesgerichtshof, …
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den Steuerberater – und die Strafzumessung
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung sieht in § 370 Abs. 3 Satz 1 AO für besonders schwere Fälle einen erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den zugrunde zu …
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung – in Altfällen
Wurde die Steuerhinterziehung vor dem 1.01.2008 beendet, ist im Rahmen der Prüfung eines besonders schweren Falles (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO aF, § 2 Abs. 1, 2 StGB) erforderlich, dass grob eigennützig gehandelt wurde. Dies ist …
Beihilfe zur Steuerhinterziehung – im besonders schweren Fall
Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt gemäß § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO in der Regel vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Wurde die Tat vor dem 1.01.2008 …
Die vergessene Einzelstrafe – und das Verschlechterungsverbot
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht der Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Rechtsmittelgericht nicht entgegen1. Dieses Verbot bezieht sich zwar beim Zusammentreffen mehrerer selbständiger Handlungen sowohl auf die Gesamtstrafe als auch die Einzelstrafen, …
Strafzumessung – und das Revisionsgericht
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen ent- und belastenden Umstände festzustellen, sie …
Strafzumessung beim (Steuer-)Hehler
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von Tat und Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander …
Jugendstrafe – wegen de Schwere der Schuld
Der Schuldgehalt der Tat bei der Begehung durch heranwachsende Täter, auf die das Jugendstrafrecht Anwendung findet, ist jugendspezifisch zu bestimmen. Die “Schwere der Schuld” im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG wird daher nicht vorrangig anhand des äußeren Unrechtsgehalts …
Strafzumessung – und ihre revisionsgerichtliche Überprüfung
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Ihm obliegt es, auf der Grundlage seines in der Hauptverhandlung gewonnenen Gesamteindrucks alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. In die Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts kann das …
Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung
Nötigt die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung zur Bildung zweier Gesamtstrafen, muss das Gericht einen sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ausgleichen. Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst …
Gleichförmig begangene Taten – und die Gesamtstrafenbildung
Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann1. Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch …
Kindesmissbrauch – und die Frage des im Zeitablauf abnehmenden Strafbedürfnisses
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs will an seiner bisherigen Rechtsprechung zur (Nicht-)Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Verurteilung bei Taten des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes festhalten und widerspricht der vom 03. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in an einem Anfragebeschluss1 geäußerten …
Bildung einer Einheitsjugendstrafe – und die zuvor begangenen Straftaten
Die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils setzt nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG voraus, dass die dort verhängte jugendrichterliche Sanktion noch nicht vollständig ausgeführt, vollstreckt oder sonst erledigt ist. Darüber hinaus sind bei der …
Strafbemessung bei der Gesamtstrafenbildung
Bei der Bemessung einer Gesamtstrafe hat im Falle eines engen Zusammenhangs der Taten die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen als dies sonst der Fall wäre1. Ein Strafschärfungsgrund, der auf sämtliche Straftaten zutrifft und der bereits bei der …
Jugendstrafe – und die Aufklärungshilfe
Das Vorliegen einer Aufklärungshilfe nach § 46b Abs. 1 und 2 StGB ist auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe in Bedacht zu ziehen. Da sowohl bei der Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG als auch …
Strafrahmenverschiebung – und die selbstverschuldete Trunkenheit
Die Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB ist eine Ermessensentscheidung des Tatrichters. Im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung kann im Einzelfall die selbstverschuldete Trunkenheit die Versagung der Strafmilderung tragen, auch wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des …
Jugendstrafe – und die Schwere der Schuld
Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die nach jugendspezifischen Kriterien1 zu bestimmende Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG ist die innere Tatseite. Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt nur insofern Bedeutung zu, als hieraus Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters …
2,5 mal die nicht mehr geringe Menge
Eine geringe Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund. Das 2, 6fache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann1. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. …
Minder schwerer Fall – und der gesetzlich vertypter Milderungsgrund
Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist – wie hier gemäß § 27 Abs. 2 S. 2, § 49 Abs. 1 StGB – auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung …
Änderung des Schuldspruchs – und das Verschlechterungsverbot
Hat das Tatgericht das Vorliegen einer Tateinheit übersehen, führt dies in der Revision zum Entfallen einer der beiden Straftaten. Das Revisionsgericht kann den Schuldspruch entsprechend ändern, wenn § 265 StPO dem nicht entgegen steht, weil nicht ersichtlich ist, wie der …
Die Steuerhinterziehung des Steuerberaters – und die Strafzumessung
Beteiligt sich ein Steuerbareter an der Steuerhinterziehung seines Mandanten, sind im Rahmen der Strafzumessungserwägungen auch die ihm als Steuerberater drohenden berufsrechtlichen Folgen in den Blick zu nehmen1. Die Begehung einer – hier versuchten – Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater kann gemäß …
Untreue – und der Täter-Opfer-Ausgleich
Obwohl § 46a StGB nach seinem Wortlaut an sich in beiden Varianten für alle Delikte in Frage kommt, können sich aus den unterschiedlichen tatbestandlichen Voraussetzungen von Nummern 1 und 2 jeweils Beschränkungen im Anwendungsbereich ergeben1. Dementsprechend versteht der Bundesgerichtshof in …
2,21 Promille – und schuldfähig
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es keinen gesicherten medizinischen Erfahrungssatz darüber, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss1. Für die …
Strafzumessung – und das Ausländerrecht
Ausländerrechtliche Folgen sind grundsätzlich keine bestimmenden Strafzumessungsgründe1. Dies gilt insbesondere, nachdem gemäß § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG in der seit dem 1.01.2016 gültigen Fassung generell eine Abwägung zwischen Ausweisungsinteresse (§ 54 AufenthG) und Bleibeinteresse (§ 55 AufenthG) vorzunehmen …
Jugendstrafe – Schwere der Schuld vs. erzieherische Wirkung
Auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe ist gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Höhe der Strafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist1. Grundsätzlich ist zwar die in den gesetzlichen Regelungen des …
Jugendstrafe – und ihre floskelhafte Bemessung
Nach 18 Abs. 2 JGG ist die Jugendstrafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht …
Strafzumessung – und die Gewichtung der Gründe
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters. Er allein ist aufgrund des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, in der Lage, die für die Strafzumessung bestimmenden entlastenden und belastenden …
Der zeitliche Abstand zwischen Tat und Urteil – und die Strafzumessung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs neigt – ebenso wie der 3. Strafsenat1 und in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des 1. Strafsenats2 – zu der Auffassung, dass dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung auch bei …
Strafzumessung – und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage seines umfassenden Eindrucks von der Tat und der Persönlichkeit des Täters die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und hierbei gegeneinander abzuwägen. In …
Schuldunfähigkeit – und die selbstverschuldete Trunkenheit
Der Umstand, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem zu verantwortender Trunkenheit beruht, rechtfertigt für sich allein die Versagung einer Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht. Mit dieser Auffassung tritt der 1. Strafsenat …