Beitragsvorenthaltung – und die Strafzumessung

Der Schuldumfang bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Abs. 1 und 2 StGB im Rahmen von illegalen, aber versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bestimmt sich nach dem nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu ermittelnden Bruttoentgelt und der hieran anknüpfenden Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28d …

Strafzumessung bei einem Polizisten

Für den Bundesgerichtshof begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass die Strafkammer nicht zulasten des Angeklagten gewertet hat, dass er als Polizeibeamter, wenn auch im Ruhestand, der Beachtung der Strafgesetze in besonderem Maße verpflichtet ist. Selbst das Bestehen beruflicher Pflichten könnte …

Rassistische Motive in der Strafzumessung

Fremdenfeindliche  Beweggründe und Ziele sind im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Revisionsverfahren hatte erstinstanzlich die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verurteilt und …