Amphetamin ist keine harte Droge!

Die Strafzumessungserwägung, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handelt, begegnet für den Bundesgerichtshof durchgreifenden Bedenken.

Der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit kommt im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu1. Nach der Rechtsprechung …

Strafzumessung und Lebenserwartung

Es ist nicht ausreichend, bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass er “an einer schweren Krebserkrankung leidet, die mit einer äußerst geringen Restlebenserwartung verbunden ist”.

Es muss vielmehr auch bedacht werden, dass die restliche Lebenserwartung des Angeklagten den …