Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

Die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IIa BAT-O bzw. die Entgeltgruppe 13 Ü TV-L setzt nicht nur eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung voraus. Diese muss für den Arbeitsplatz vielmehr auch erforderlich sein. Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” …

Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe

Die Tarifvertragsparteien waren nach dem Gleichheitssatz nicht gehalten, für die Fälle der erneuten Höhergruppierung eine Ausnahme dahingehend zu regeln, dass – entsprechend der Regelung beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses – die vor der Rückgruppierung erfolgten Steigerungen nach der erneuten Höhergruppierung wieder …

Eingruppierung – Angestellte mit Hochschulbildung

Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” (im Sinne der Eingruppierungsvorschriften des TV-L) setzt voraus, dass die von der Arbeitnehmerin auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und sie über eine entsprechende wissenschaftliche Hochschulbildung verfügt. Ihre auszuübende …