„Burda“-Verfahren eingestellt

Die Gewerkschaft IG Medien – aufgegangen in ver.di – begehrte von den beteiligten Arbeitgeberinnen, es zu unterlassen, Arbeitnehmer untertariflich gegen die Zusicherung einer Beschäftigungsgarantie zu beschäftigen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein solcher Unterlassungsanspruch bestehe, wenn die Arbeitgeberinnen an die Tarifverträge …