Die Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren kann nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes erfolgen.
Die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen wird mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union nicht unwirksam. Mit Erlangung des Unionsbürgerstatus darf von ihr …