Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk zu Gunsten einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes Berlin für ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Chamissoplatz“ in Berlin Kreuzberg ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin rechtens.
Der Bezirk begründete seine …