In einer Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die nicht generell-abstrakt im Voraus die Zuständigkeit festlegt, kann eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter liegen. Dies gilt auch für Änderungen des Geschäftsverteilungsplans während des laufenden Jahres.
Mit der Garantie des gesetzlichen Richters …