Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27.03.20031 verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung2.
Die im BMF-Schreiben vom 27.04.20173 vorgesehene Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung …