Im Gegensatz zu einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung lässt ein Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) abweichende Vereinbarungen zu. Die Parteien können eine anderweitige Absprache etwa in einem Arbeitsvertrag treffen.
Nach § 1 Abs. 1 TVG regelt ein …