Wird beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen und es entsteht eine ungleichmäßige Oberfläche, kann ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegen.
So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und damit gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil1 des …