Eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token (d.h. von Bons, die auf einem Festival zur Bezahlung von Speisen und Getränken verwendet werden) ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht zu beanstanden.
Dieser Entscheidung zugrunde lag der Fall …

