Eine Quartierssatzung nach dem Niedersächsichen Quartiersgesetz erfordert, dass die Stadt die Betroffenen vor Erlass der Satzung nicht hinreichend über die Folgen unterrichtet.
So ist aktuell die Erhebung von Quartiersabgaben nach der Göttinger Quartierssatzung „Weender Straße /Kornmarkt“ wie erstinstanzlich bereits vor …

