Mehrtägige „Probefahrten“ reichen für den Widerruf des roten Kennzeichens aus

Wer als Kfz-Händler ein rotes Dauerkennzeichen besitzt, muss es ausschließlich für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten nutzen und die gesetzlichen Dokumentationspflichten einhalten. Verstöße hiergegen – insbesondere mehrtägige Fahrzeugüberlassung an Dritte oder private Nutzung – begründen die Unzuverlässigkeit und rechtfertigen den sofortigen Widerruf der Zuteilung. Rote Kennzeichen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können durch die zuständige …