Begründungsanforderungen – und das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, das Beschreiten des Rechtsweges von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen1. Dies gilt insbesondere für Begründungs, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten2. Bundesverfassungsgericht, Beschluss …