Der Bundesgerichtshof musste sich aktuell mit den Voraussetzungen befassen, unter denen die Rückforderung von vereinbartem Anwaltshonorar nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, wenn bei der Vereinbarung des Honorars die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde:
In dem hier entschiedenen Streitfall …