Mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG können entsprechend § 767 Abs. 2 ZPO nur solche Einwendungen geltend gemacht werden, die erst nach Erlass des Beschlusses entstanden sind1.
Das beruht darauf, dass ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach …
Berufsrechtliche Fragen, Fristen- und Wiedereinsetzungsprobleme, Gepfändete Kostenerstattungsansprüche, Fremdgelder auf dem Kanzleikonto, „Prozessbetreuer“ und die Unterschrift des Sozius des Pflichtverteidigers.